Pflegereform: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Gefahr?

Shownotes

Noch ist es ein Entwurf – doch wenn das Pflegeneuordnungsgesetz (kurz PNOG) so umgesetzt wird wie geplant, wird sich beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege bald einiges ändern. Beides sind Alltagshilfen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörige deutlich entlasten – auch finanziell. Welche Änderungen drohen und was Betroffene jetzt tun sollten, hört ihr in dieser Folge.


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Pflegt ihr Angehörige oder seid ihr selbst pflegebedürftig? Und habt ihr euch schon mal mit Pflegekasse, Pflegegeld oder Pflegegraden herumgeplagt? Dann seid ihr bei „gepflegt gefragt“ genau richtig. In diesem Podcast beantworten wir eure Fragen rund um das Thema Pflege und helfen dabei, sich im Bürokratie-Wust zurechtzufinden. Gesundheitsjournalistin Aglaja Adam und Kai Klindt, der neben seiner journalistischen Tätigkeit als Pfleger arbeitet und studierter Altersforscher ist, sprechen in diesem Podcast mit Betroffenen und Expert:innen. Welche Hilfen kann man in Anspruch nehmen? Welche Gelder stehen einem zu Verfügung? Und wie kommt man überhaupt an einen Pflegegrad? Antworten auf diese und viele weitere Fragen hört ihr hier.

Jeden zweiten Donnerstag erscheint eine neue Folge.

Habt ihr Fragen rund um das Thema Pflege, die wir im Podcast beantworten sollen? Dann schreibt uns an: pflege@gesundheit-hoeren.de

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Das Team hinter „gepflegt gefragt“:

Hosts: Aglaja Adam, Kai Klindt;

Redaktion: Kari Kungel, Constanze Radnoti;

Postproduktion: Benedikt Möltner, Yves Seißler;

Chefredakteur: Dr. Dennis Ballwieser


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Transkript anzeigen

00:00:03: SPRECHER: gesundheit-hören.

00:00:04: AGLAJA ADAM: Es gibt gerade ein Thema, das sehr viele beschäftigt und bei dem's auch wirklich um Geld geht, nämlich den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beides Alltagshilfen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr entlasten.

00:00:18: KAI KLINDT: Beides sind bisher Leistungen der Pflegekasse. Da wird sich vermutlich bald etwas ändern und wir besprechen hier, was ihr dazu wissen müsst.

00:00:30: AGLAJA ADAM: Zu uns, ich bin Aglaja Adam, ich bin Gesundheitsjournalistin bei der Apotheken Umschau.

00:00:35: KAI KLINDT: Und ich bin Kai Klindt, ich bin auch Gesundheitsjournalist in der Redaktion der Apotheken Umschau und Pflegefachkraft.

00:00:41: AGLAJA ADAM: Und ihr hört gepflegt gefragt, ein Podcast von gesundheit-hören. Das ist das Audioangebot der Apotheken Umschau.

00:00:48: KAI KLINDT: In diesem Podcast beantworten wir eure Fragen rund um die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim, egal ob ihr selbst von Pflegebedürftigkeit betroffen seid oder ob ihr euch um pflegebedürftige Angehörige kümmert.

00:00:59: AGLAJA ADAM: Dann lass uns anfangen. Kai, in den letzten Wochen haben uns relativ viele Mails erreicht mit Sorgen und Fragen, wie's denn weitergehen könnte mit dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege. Und eine davon würde ich dir gerne mal vorlesen oder teile davon. Und zwar hat uns eine Frau geschrieben, ich selbst erhalte seit circa einem Jahr diesen Entlastungsbetrag und bin dankbar für die Unterstützung durch meinen Alltagsengel, gerade in diesem heißen Sommer. Und dann geht's weiter mit Kritik an den geplanten Änderungen.

00:01:44: AGLAJA ADAM: Neue Wortfindungen lösen die Alltagsprobleme nicht. Diese geplanten Maßnahmen gehen komplett an der Wirklichkeit der häuslichen Pflege vorbei.

00:01:54: KAI KLINDT: Ja, das ist ein Thema, das grad viele Menschen beschäftigt, Menschen mit Pflegegrad und Angehörige. Das haben wir in den Zuschriften gemerkt und wir haben auch für die Folge mit Kornelia Schmidt gesprochen. Kornelia Schmidt ist eine selbst pflegende Angehörige und sie hat ein großes Netzwerk gegründet Pflegende Angehörige, die Facebook Gruppe „Pflegende Angehörige“, sie heißt auch so ganz einfach, die inzwischen deutlich mehr als 30 000 Mitglieder hat, auch sehr gut moderiert ist. Und auch sicher von vielen gehört, dass die bevorstehenden Änderungen grade vielen Menschen, vielen Betroffenen Sorgen machen.

00:02:29: AGLAJA ADAM: Wir sprechen hier die ganze Zeit von Änderungen. Im Grunde genommen geht's ja darum, dass momentan gerade eine Pflegereform vorbereitet wird, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Es ist zwar jetzt grad noch nur ein Entwurf, aber die Pläne darin haben's in sich.

00:02:49: KAI KLINDT: Der Entwurf wurde im Juni vorgestellt und hat für, ja, viel Wirbel gesorgt bei Sozialverbänden, bei Betroffenen, bei Selbsthilfegruppen, weil es doch erhebliche Veränderungen und auch Einschnitte bei Leistungen geben sollen.

00:03:03: AGLAJA ADAM: Ja, ja, und ich glaub, der Entwurf hat ja viele 100 Seiten. Wir haben dazu ja auch schon viel gesprochen und haben aber entschieden, dass wir jetzt in dieser Folge vor allen Dingen bei diesen beiden Punkten bleiben, die wir schon genannt haben, nämlich dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, weil das gerade auch die Menschen besonders bewegt, weil es sich dabei eben um einfache Alltagshilfen handelt, die man bislang relativ simpel abrufen konnte.

00:03:35: KAI KLINDT: Relativ simpel, vielleicht sollten wir mal kurz erklären, was das eigentlich konkret ist. Der Entlastungsbetrag, den es eben bisher gibt, das ist eine monatliche Leistung, ein Budget von 131 Euro. Diese Leistung steht momentan noch allen Menschen mit Pflegegrad zu, also egal ob Pflegegrad eins oder fünf und das ist ein monatliches Budget, das man für pflegeunterstützende Angebote, so ist die offizielle Formulierung, nutzen kann, zum Beispiel für eine Haushalts Hilfe, die zertifiziert ist für Betreuungsleistungen, Begleitung im Alltag zum Beispiel beim Einkaufen oder zum Arzt. Und das konnte entweder direkt abgerechnet werden bisher von Dienstleistern, die der Kasse abrechnen konnten, wenn man dem zugestimmt hat oder man hat Belege eingereicht von diesen Dienstleistern und konnte das dann erstattet bekommen von der Pflegekasse.

00:04:24: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:04:25: KAI KLINDT: Und der 2. große Punkt ist die Verhinderungspflege. Das ist im Grunde ja eine Ersatzpflege, wenn eine private Pflegeperson, also eine pflegende Angehörige, ein pflegender Angehöriger vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub, auch aus beruflichen Gründen, Krankheit, Termine, dann übernimmt jemand anders die Pflege und das wird dann über diesen Topf der Verhinderungspflege honoriert oder bezahlt.

00:04:53: AGLAJA ADAM: Und was haben denn jetzt Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege miteinander zu tun?

00:04:58: KAI KLINDT: Also es sind zwei verschiedene Töpfe, wie gesagt, mit etwas unterschiedlicher Zielrichtung auch, aber beide Leistungen sind wichtige Werkzeuge, so um damit von Pflegebedürftigkeit betroffene Familien ihren Alltag organisieren und entlasten können.

00:05:12: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:05:12: KAI KLINDT: Das ist sozusagen das gemeinsame Merkmal dieser beiden Töpfe, die Entlastung, Unterstützung im Alltag.

00:05:18: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:05:19: KAI KLINDT: Ich habe dazu auch mit Verena Querling gesprochen. Sie ist Juristin und Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

00:05:27: VERENA QUERLING: Weit überwiegend werden die Leute zu Hause gepflegt zu einem ungeheuren Prozentsatz und diese Menschen sind bis an die Höchstkante belastet, überlastet auch und brauchen jede Entlastung, die geboten werden kann.

00:05:42: AGLAJA ADAM: Ja, wenn man das so hört, dann versteht man natürlich, dass viele sich Sorgen machen und Angst haben, dass da negative Veränderungen kommen durch das neue Gesetz. Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen, werden denn diese Alltagshilfen dann ganz abgeschafft? Gibt's die gar nicht mehr?

00:05:59: KAI KLINDT: Also man muss immer dazu sagen, was wir ja auch schon betont haben, es gibt bisher nur diesen Entwurf, den Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium und demnach ist es so, ganz abgeschafft werden diese Alltagshilfen voraussichtlich nicht. Der Entlastungsbetrag, wie er jetzt heißt, wird umgewandelt in ein sogenanntes Sozialraumbudget. Das ist sogar etwas höher als der bisherige Entlastungsbetrag, nämlich 175 Euro im Monat.

00:06:24: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:06:25: KAI KLINDT: Aber dafür gibt es andere Einschränkungen, auf die wir später noch zu sprechen kommen. Mhm. Und die Verwendungslegung soll aber in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Stattdessen kommt ein sogenanntes Überbrückungsbudget, das ist aber sehr stark an Voraussetzungen gebunden. Es ist bei Weitem nicht so flexibel wie die jetzige Veränderungswege.

00:06:42: AGLAJA ADAM: Mhm. Also das sind jetzt die Wortfindungen, die wir am Anfang in der E-Mail gehört haben, die vielleicht nicht alle Probleme lösen oder nicht

00:06:51: KAI KLINDT: Genau, genau. Das ist sowieso ein Problem im ganzen Pflegerecht, Sozialrecht, dass es so viele Begrifflichkeiten gibt, die nicht, ich sag mal, intuitiv sind und die ja auch bei den Leuten, die den Leuten das wirklich schwierig machen, mit mit den Leistungen der Pflegeversicherung klarzukommen. Das ist jetzt schon so und das wird zukünftig, so fürchte ich, auch nicht besser.

00:07:10: AGLAJA ADAM: Mhm. Jetzt bleiben wir noch mal kurz beim Entlastungsbetrag, der ja dann zum Sozialraumbudget werden soll. Du hattest das jetzt grad schon angesprochen, bislang hat man da 131 Euro im Monat abrufen können. Das Sozialraumbudget sieht 175 Euro im Monat vor, für Erwachsene ab 25 Jahren.

00:07:30: KAI KLINDT: Für jüngere Betroffene sogar etwas mehr, ja. Ja, also es sind künftig, wenn das so bleibt, wie es im Entwurf steht, 175 Euro im Monat, allerdings mit zwei wesentlichen Einschränkungen. Und zum einen ist es so, dass Menschen mit Pflegegrad eins dieses Sozialraumbudget nicht bekommen sollen, anders als bisher. Da haben die Personen mit Pflegegrad eins ja Anspruch auf die diese Leistung Entlastungsbetrag und zum anderen kann man diesen Betrag, dieses Budget nicht mehr ansammeln über mehrere Monate.

00:08:00: AGLAJA ADAM: Mhm. Also dazu jetzt erst mal eine Frage zum Pflegegrad eins, dass diese Menschen jetzt nicht mehr das Sozialraumbudget, wie's dann heißen soll, bekommen sollen. Warum ist nicht gerade für Menschen, die am Anfang der Pflegebedürftigkeit stehen, sind nicht da besonders Alltagshilfen wichtig?

00:08:20: KAI KLINDT: Ja, genau. Darüber hab ich auch mit Katharina Lorenz gesprochen. Manche von den Hörerinnen und Hören kennen Sie vielleicht noch aus einer früheren Folge unseres Podcasts. Katharina Lorenz ist beim Landesverband Niedersachsen des Sozialverbands Deutschland, zuständig für Pflegefragen.

00:08:38: KATHARINA LORENZ: Personen, die den Pflegegrad eins haben, haben ja eher leichtere Einschränkungen und ich sag mal so, benötigen erst mal nur so einfache Unterstützungsleistungen. Das heißt, der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist ja die einzige Leistung, also ich sag mal monetäre Leistung neben den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, den Sie bekommen können. So, und diese 131 Euro sind aber tatsächlich enorm wichtig, damit auch weiterhin diese Personen im häuslichen Bereich verbleiben können und dass sich dann auch die Pflegebedürftigkeit dadurch nicht verschlimmert. Und von daher ist es natürlich fatal, wenn so eine Leistung auch beim Pflegegrad eins nicht mehr gezahlt wird.

00:09:17: AGLAJA ADAM: Menschen mit Pflegegrad eins, die noch relativ viel zu Hause selber machen können und noch nicht so pflegebedürftig sind. Für was für Leistungen haben die denn den Entlastungsbetrag dann oft genutzt oder nutzen ihn derzeit auch noch?

00:09:31: KAI KLINDT: Also wenn man mit dem Mitarbeitenden spricht von Pflegeberatungsstellen oder aus dem Verbraucherschutz, dann hört man, dass die diese Leistungen doch überwiegend genutzt wurden für hauswirtschaftliche Hilfen, also zum Beispiel beim Putzen, Fenster putzen, Staubsaugen, für die Begleitung beim Einkaufen, beim Arzt oder zum Arzt, zur Ärztin. Also eher so für alltagspraktische Dinge, wofür sie ja auch gedacht sind,

00:09:55: AGLAJA ADAM: Darüber hatten wir ja sogar schon mal in einer Folge gesprochen, als es um die Haushaltshilfen ging und wie man eine findet.

00:10:01: KAI KLINDT: Genau.

00:10:02: AGLAJA ADAM: Was uns damals schon mal der Recherche begegnet ist und auch jetzt noch mal von den Expertinnen angesprochen wurde. Der Entlastungsbetrag wurde, obwohl er ja ab Pflegegrad eins jedem mit Pflegegrad zur Verfügung steht, gar nicht so gut genutzt. Warum?

00:10:19: KAI KLINDT: Genau. Also es gibt den Entlastungsbetrag schon ja einige Jahre am Anfang, wo der, als er eingeführt wurde, eher wenig in Anspruch genommen, weil das Problem ist bei' Entlastungsbetrag, ich kann damit nur zertifizierte Dienstleister bezahlen oder anerkannte Helfer und Helferinnen. Und das war dann auch noch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ist es heute auch noch.

00:10:40: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:10:41: KAI KLINDT: Ja, und das hat dann die Nutzung sehr erschwert. Teilweise wurde es nur von irgendwie unter 20 Prozent der Versicherten, der Berechtigten in Anspruch genommen. Inzwischen gehen die Zahlen aber etwas nach oben, weil die Politik auch gelernt hat, dass man diese Regeln vereinfachen muss, damit man den Zugang verbessert zu solchen Leistungen mit dem Entlastungsbetrag. Und so gibt es zum Beispiel in fast allen Bundesländern jetzt auch die Möglichkeit, Helfer und Helferinnen aus der Nachbarschaft, also sogenannte Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einzuspannen und damit zu honorieren, also im Sinne einer Aufwandsentschädigung.

00:11:16: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:11:17: KAI KLINDT: Und von daher hat sich der Zugang schon verbessert, ja.

00:11:20: AGLAJA ADAM: Aber auch da, glaub ich, gibt's immer noch Unterschiede. Also Du hast erzählt, deine Frau hat da auch einen Kurs gemacht.

00:11:27: KAI KLINDT: Genau, also meine Frau hat einen Kurs gemacht, um sich als ehrenamtliche Helferin über den Entlastungsbetrag anerkennen zu lassen. Das war ein eintägiger Kurs und hat ihr auch viel Freude gemacht, aber es war auch immer die Voraussetzung dafür, dass man in diesem Bereich als ehrenamtliche Helferin arbeiten kann. Und woanders zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, also wir sprechen jetzt von Bayern, wir leben in Bayern, meine Frau und ich. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass man dass es im Prinzip ausreicht, man beschäftigt sich mit einer Broschüre, die es online gibt und bestätigt dann auch online, dass man diese Broschüre gelesen hat und dann ist man zertifiziert. Also da ist es deutlich einfacher als in Bayern zum Beispiel.

00:12:09: AGLAJA ADAM: Also ein bisschen einfacher ist es in der letzten Zeit schon geworden und wird's denn durch das Sozialraumbudget jetzt noch einfacher, dass man in Zukunft irgendwie

00:12:19: KAI KLINDT: Ja, wissen wir ja noch nicht, ne. Also es ist ja nach wie vor ein Referentenentwurf und ich, soweit ich ihn verstanden habe, den Referentenentwurf ist der in der Beziehung auch nicht sehr eindeutig. Ja, kann man gar nichts dazu sagen.

00:12:32: AGLAJA ADAM: Es wird wahrscheinlich nicht so sein, dass man das Geld einfach so auf sein Konto überwiesen bekommt und damit machen kann, was man will, sondern es wird weiterhin so sein, dass das zweckgebunden ist und Genau. Ein Erstattungssystem.

00:12:42: KAI KLINDT: Genau, das ist das wird mit Sicherheit so sein, weil der der Trend in diesem Referentenentwurf zu erkennen ist, ist auch, dass man Leistungen der Pflegekasse viel stärker an Vorgaben, an Formalien binden will, um und weniger Flexibilität für die Angehörigen und die Betroffenen ermöglicht, also.

00:13:00: AGLAJA ADAM: Flexibilität ist ein Stichwort. Flexibel war ja bislang auch eben, was Du schon angesprochen hattest, das mit dem Ansammeln. Wie wie hat das funktioniert und warum war das Ansammeln

00:13:14: KAI KLINDT: Es funktioniert ja immer noch, weil das die bisherigen Regelungen gelten ja noch. Zumindest bis zum 31.12.2026 Das mit dem Ansammeln funktioniert bisher so, dass man, wenn man in einem Monat den Entlastungsbetrag nicht genutzt hat, diese 131 Euro oder nur zum Teil genutzt hat, dann konnte man den betrag oder man kann den Restbetrag übertragen auf den nächsten Monat und dann auch wieder auf den darauffolgenden Monat, wenn man das Budget auch dann noch nicht gebraucht hat, sodass ich da schon eine gewisse Summe ansammeln konnte und man konnte dann zum Beispiel auch Dienstleister, die vielleicht in einem Monat nicht zur Verfügung stehen, weil vielleicht auch der hauswirtschaftliche Dienstleister oder Betreuungsdienstleister, den ich gerne gehabt hätte, keine Termine frei hatte in einem Monat, konnte man halt dann auf diesen Betreuungsdienst oder hauswirtschaftlichen Dienstleister zugreifen.

00:14:03: AGLAJA ADAM: Mhm. Wo wir wieder bei dem Thema sind, dass das sehr zertifizierte Dienstleister sind und... Genau, genau. Die sind wahrscheinlich gefragt.

00:14:10: KAI KLINDT: Ja, genau. Und zweiter Punkt oder ein zweites Beispiel ist, dass man den Entlastungsbetrag auch nutzen kann derzeit, um den Eigenanteil zu bezahlen bei der Kurzzeitpflege oder auch bei der Tagespflege. Auch ein wichtiger Punkt und wenn man zum Beispiel die Kurzzeitpflege nutzt, dann ist es ja oft so oder zum Teil ist es so, dass dann Angehörige Urlaub nehmen und dann die Kurzzeitpflege planen und dann aber auch den Entlastungsbetrag vielleicht aufsparen oder ansammeln für diese Zeit, damit sie den eigenen Teil bei der Kurzzeitpflege mithilfe des Entlastungsbetrags bezahlen können.

00:14:42: VERENA QUERLING: Wenn ich zum Beispiel dann mal endlich ein größeren Urlaub geplant habe und mal endlich nach zehn Jahren Pflege irgendwo mal ein Monat Urlaub machen will, dann hätte ich diesen Betrag dazu geballt nutzen können. Und das haben auch einige Menschen gemerkt. Also wir hatten schon auch Anrufer mal, die gesagt haben, ja, kann ich das denn machen, dass ich dann die insgesamt ausgebe, wenn ich jetzt selber mal einen Erholungsurlaub benötige oder auch mal eine längere Reise vielleicht auch mit meinem Angehörigen irgendwie mache und den dann da irgendwo unterbringe, ne? Dann konnte man diesen Betrag wunderbar für solche Dinge einsetzen und diese Einsparung geht jetzt nicht mehr.

00:15:20: KAI KLINDT: Ja, dann schlage ich vor, machen wir mal ein Haken hinter den Entlastungsbetrag und was sich da möglicherweise ändert mit der Pflegereform. Gehen wir zur Verhinderungspflege, da ist auch ein ganz wichtiges Thema. Man kann auch, wenn man mit Betroffenen spricht oder mit Vertretern von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, merkt man auch, dass dieses Thema die Leute wirklich sehr umtreibt. Verhinderungspflege, dass sich da weitreichende Änderungen ja oder Einschnitte vielmehr abzeichnen mit der angekündigten Pflegereform. Die Verhinderungspflege in der jetzigen Form wird es demnach ja nicht mehr geben.

00:15:54: KATHARINA LORENZ: Es wäre wirklich halt fatal, wenn dieser Betrag wegfallen sollte, weil der entlastet halt tatsächlich natürlich auch Pflegende an und Zugehörige enorm. Das muss man ganz klar sagen. Die sind das ganze Jahr über zugange, unterstützender pflegebedürftige Angehörige und dann streicht man auch noch eine Ersatzpflege für den Fall, dass sie sagen, ich muss jetzt einfach mal für zwei Wochen in den Urlaub. Das ist wirklich halt ein ganz, ganz fatales Signal, auch gerade für pflegende An- und Zugehörige. Das geht gar nicht.

00:16:24: KAI KLINDT: Das war Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland in Niedersachsen. Frau Lorenz hat hier ja von einem Betrag gesprochen, grade eben in ihrem Statement. Damit ist gemeint, das Budget von etwa 3500 Euro ist etwas mehr pro Jahr, das man momentan für die Verhinderungspflege zur Verfügung hat, zusammen mit der Kurzzeitpflege.

00:16:43: AGLAJA ADAM: Und also sie spricht jetzt auch wieder von diesem Urlaub. Also bislang war die Verhinderungspflege flexibel. Man konnte die Okay. Einsetzen, wenn man einfach eine Pause gebraucht hat vom Pflegealltag.

00:16:54: KAI KLINDT: Ja, man konnte es in verschiedene Situationen einsetzen. Also Verhinderungspflege ist ein komisches Wort. Man kann eben auch sagen Ersatzpflege.

00:17:02: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:17:02: KAI KLINDT: Man war da und das war der Charme, dieses Instrument oder es ist immer noch, es gibt's ja noch, auch recht flexibel in der Gestaltung. Also ich, wenn ich jetzt zum Beispiel, ich hab jetzt ein Friseurtermin, braucht eine zweistündige Auszeit, in der sich eine andere Person um meinen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss, dann ging das halt auch als stundenweise Verhinderungspflege. Das konnte ich auch relativ flexibel auch an zum Beispiel Bekannte, Nachbarn konnte ich da einspannen und die damit auch honorieren mit einem angemessenen Betrag oder auch wenn ich jetzt mehrere Tage weg sein muss oder will im Urlaub oder aus beruflichen Gründen oder weil ich selbst vielleicht auch ein Krankenhausaufenthalt habe, dann kann ich das konnten kann ich das momentan noch als tageweise Verhinderungspflege eben in Anspruch nehmen. Also es war sehr flexibel einsetzbar und es war, das sagen eigentlich übereinstimmend alle Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, in der Beratung oder auch als als pflegende Angehörige, wenn man mit denen spricht. Das war einfach ein flexibles oder ist ein flexibles Instrument, das den Pflegealltag wirklich erleichtern kann.

00:18:03: AGLAJA ADAM: Wahrscheinlich auch eine große Beruhigung zu wissen…

00:18:06: KAI KLINDT: Genau und ganz wichtig ist auch, dass viele von Pflegebedürftigkeit betroffene Familien sich auch son, ich sag mal, sone Art Hilfenetzwerk aufgebaut haben. Also sie hatten halt son Kreis von Bekannten, Freunden, Nachbarn. Enge Verwandte durften's nicht sein, aber eben Bekannte, Freunde, Nachbarn, son privates Netzwerk, die dann halt eingesprungen sind, die man immer wieder auch vielleicht dann angerufen hat, wenn so etwas war und die man auch schon kannte und die auch die Situation, die Pflegesituation zu Hause, den pflegebedürftigen Menschen selbst auch kannten, also auch vertraut waren mit der Situation.

00:18:39: KAI KLINDT: Und dieses Netzwerk ist jetzt auch in Gefahr, wenn man die Verhinderungspflege streicht.

00:18:44: AGLAJA ADAM: Also jetzt soll ja dann das Überbrückungsbudget kommen, wie's genannt wird im Entwurf. Für was kann man das dann einsetzen? Voraussichtlich?

00:18:55: KAI KLINDT: Wenn ich jetzt diesen Referentenentwurf, so heißt es ja vom also den ersten Entwurf zur Pflegereform, dass das, was wir momentan eigentlich nur als Grundlage für unser Gespräch haben, weil es noch nichts Aktuelleres gibt, richtig lese, dann ist es so, dass es eigentlich eine Leistung sein soll für Notfallsituationen. Also wenn ich jetzt plötzlich ausfalle, typischerweise aufgrund eines akuten Erkrankung als Angehöriger, dass dann jemand verlässlich einspringt.

00:19:19: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:19:19: KAI KLINDT: Das soll auch in diesem nach nach diesem Pflegeneuordnungsgesetz eben in diesem Entwurf soll es eben auch eine, ja, eine langfristig eine Garantie dafür geben, dass jemand einspringt in der Situation. Es soll auch eine eigene Infrastruktur dafür aufgebaut werden, also ein Notfallpflegedienst. Mhm. Das also das wird dann im Mittelpunkt stehen, aber diese privat organisierte Verhinderungspflege, die man eben so flexibel handhaben kann, wie wir es vorhin besprochen haben, die wird's eben nicht mehr geben.

00:19:47: AGLAJA ADAM: Mhm. Also das bedeutet auch, diese Erholungspausen, die man sich vielleicht auch einfach einplant, um überhaupt Kraft zu schöpfen und den Alltag zu stemmen, die sind erschwert oder werden erschwert sein.

00:19:59: KAI KLINDT: Ja, die werden erschwert sein und grad bei Menschen, bei pflegebedürftigen Menschen, die sehr viel Aufmerksamkeit, Pflegezeit brauchen, war diese oder ist diese Flexibilität einfach enorm wichtig. Also man kriegt es auch mit, wenn man mit Betroffenen spricht, also mit Angehörigen, die sich um vor allen Dingen auch schwer pflegebedürftige Menschen, auch Kinder, pflegebedürftige Kinder kümmern, die brauchen diese Flexibilität. Zum Teil sind sie auch berufstätig und müssen ja auch berufstätig sein, schon aus finanziellen Gründen oft und die haben schon signalisiert, das hat mir auch Kornelia Schmidt erzählt in unserem Gespräch, dass sie wahrscheinlich kündigen müssten, also ihren Job aufgeben müssten, wenn diese Verhinderungspflege jetzt gestrichen wird. Mhm.

00:20:39: AGLAJA ADAM: Und warum soll denn ausgerechnet jetzt an dieser Stelle so was gestrichen werden, was anscheinend so wahnsinnig Entlastung bringt und

00:20:48: KAI KLINDT: Ja, das ist eine gute Frage. Ich weiß nicht, ob die Politik vielleicht zu wenig damit beschäftigt hat, wie wichtig diese, ich sag mal, alltagsnahen Hilfen, also Verhinderungspflege und eben auch zum Teil der Entlastungsbetrag, wie wichtig diese Leistungen und Hilfen sind für die betroffenen Familien. Das offizielle Argument, dass man oder ich sag mal ein offizielles Argument, das im Referentenentwurf auch auftaucht an zwei oder drei Stellen, ist, dass man die Veränderungspflege in der jetzigen Form für missbrauchsanfällig hält.

00:21:17: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:21:18: KAI KLINDT: Ich bin da... Also es ist natürlich so, diese Leistung ist so flexibel, weil sie flexibel sein soll

00:21:25: AGLAJA ADAM: Ja.

00:21:25: KAI KLINDT: Oder sollte bisher und natürlich lässt das immer Raum für Menschen, die dann gezielt das ausnutzen wollen. Das will ich gar nicht ausschließen. Aber man kann natürlich dafür nicht Millionen betroffene Menschen in Haftung nehmen, unter Generalverdacht stellen. Das ist das eine. Zum Zweiten vermute ich mal, ich weiß es nicht genau, aber dass das auch noch gar nicht evaluiert wurde, also untersucht wurde mal, wie häufig der überhaupt Missbrauch ist.

00:21:51: KAI KLINDT: Also dass es da gar keine Zahlen dazu gibt.

00:21:53: AGLAJA ADAM: Mhm. Genau. Und verspricht man sich wahrscheinlich auch, dass dann irgendwelche Kosten eingespart werden?

00:22:00: KAI KLINDT: Ja, also ich vermute, das hat mir auch Katharina Lorenz erzählt vom Sozialverband Deutschland, dass es aufgrund der flexiblen Handhabbarkeit der Verhinderungspflege, dass es da auch, grade weil es so flexibel war, diese Leistung immer häufiger in Anspruch genommen wurde und das dazu zu einem Anstieg der der Ausgaben der Pflegeversicherung kam, das will man da einfach bremsen.

00:22:22: AGLAJA ADAM: Das Mhm.

00:22:23: KAI KLINDT: Wär natürlich auch ein möglicher Grund. Nur wenn man eine Leistung so gestaltet, dass sie flexibel handhabbar ist,

00:22:29: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:22:30: KAI KLINDT: Dann darf man sich, ja, darf man nicht überrascht sein, würde ich sagen, wenn die auch stärker in Anspruch genommen wird, weil das ist ja im Grunde auch das Ziel gewesen.

00:22:37: AGLAJA ADAM: Ein bisschen erweckt's den Anschein, als ob die Politik zwar die pflegenden Angehörigen schon im Blick hat und viele sprechen da ja auch immer von Wertschätzung und wie wichtig diese Gruppe ist. Aber dann, wenn man diesen diese Reformpläne anschaut, ist vielleicht doch noch mal Nachbesserungsbedarf an der ein oder anderen Stelle. Wahrscheinlich wird es im Herbst verabschiedet diesen Jahres, also 2026, ein paar Monate hat es ja noch. Du hattest ja angesprochen, den Entlastungsbetrag kann man ansammeln. Was hast Du denn so für Tipps?

00:23:09: AGLAJA ADAM: Was kann man denn jetzt noch machen, solange die alten Gesetze noch gelten?

00:23:15: KAI KLINDT: Ja, wichtige Frage. Also es ist immer schwer zu sagen, weil wie gesagt, dieser Reformentwurf ist ja noch nicht endgültig. Da gibt's ja noch einige Schritte, bis es dann wirklich ein Gesetz wird, das dann auch beschlossen werden kann und in Kraft tritt. Aber zwei Empfehlungen kann man vielleicht mitgeben. Also zum einen ist es so, das hat mir Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW auch erzählt, dass Entlastungsbetrag, künftig heißt er Sozialraumbudget, ja nicht übertragbar sein wird von einem Monat auf den nächsten in Zukunft, wenn das so bleibt bei diesem Reformentwurf und dass es im jetzigen Gesetzesentwurf auch noch auch keine Übergangsregelung gibt.

00:23:53: KAI KLINDT: Mhm. Und von daher muss man wohl davon ausgehen, das war auch die Deutung von Frau Querling, dass man... Normalerweise kann man den Entlastungsbetrag ja bis in den zum dreißigsten Sechsten des Folgejahres noch aufsparen und abrechnen, dass das wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird, sondern dass für dieses Jahr schon am einunddreißigsten Zwölften Schluss sein wird. Und dass man das, also den Entlastungsbetrag, den man jetzt für das Jahr 2026 noch abrechnen will, dass man den eben bis Dezember auch einreicht, die Belege spätestens.

00:24:22: AGLAJA ADAM: Mhm.

00:24:23: KAI KLINDT: Dezember 26. Und bei der Verhinderungspflege ist auch die Empfehlung, dass man, ja, die die Leistungen, die man da abrechnen möchte, auch zeitnah einreicht, also auch bis Ende des Jahres. Bisher ist es so, diese Leistungen werden ja bis noch bis Ende des Folgejahres sind sie einreichbar, die Belege für die Veränderungspflege. Also es wär jetzt ja normalerweise der 31.12.27, aber man sollte nicht so lange warten, besser auch bis zum 31.12.26, zumal es ohnehin oft sinnvoll ist, solche Leistungen zeitnah abzurechnen, auch einfach, damit man die Belege vielleicht nicht verlegt oder das einfach vergisst, ja.

00:25:03: AGLAJA ADAM: Ja, da geht's ja auch wirklich um bares Geld, sollte man sich drum kümmern, egal wie's weitergeht, was die Reform bringen wird. Und wenn dann wirklich die Reform beschlossen ist und in ein Gesetz geflossen, dann werden wir ja hier auch im Podcast auf alle Fälle noch mal draufschauen und die wichtigsten Aspekte, die man als pflegender Angehörige, Angehörige wissen sollte, dann noch mal genauer erklären.

00:25:33: KAI KLINDT: Ja und weitere Informationen findet ihr wie immer in den Shownotes. Ich kann euch auch unsere Seite ApothekenUmschau.de empfehlen, unsere Homepage. Da werden wir auch zum auch tagesaktuell berichten über die Entwicklung der Pflegereform. Und ich lege euch natürlich auch wieder unseren Newsletter „Pflege und Geld“ ans Herz. Pflege und Geld, der Newsletter erscheint alle 14 Tage parallel zu unserem Podcast auch.

00:25:57: KAI KLINDT: Und da gibt's auch ständig Informationen über das Thema Pflegereform und mögliche Änderungen bei den Kassenleistungen.

00:26:05: AGLAJA ADAM: Und den Link zum Newsletter, den stellen wir euch natürlich auch gerne wieder in die Shownotes. Und wir freuen uns sehr, wenn ihr unseren Podcast wieder hört, abonniert, weiterempfehlt, uns Likes da lasst oder Kommentare. Die nächste Folge gibt's in 14 Tagen.

00:26:22: KAI KLINDT: Genau und da geht es um das Thema Palliativpflege zu Hause, sterbende Menschen zu Hause begleiten. Wie geht das überhaupt? Was muss man dazu wissen? Ein hartes Thema, aber auch ein ganz wichtiges Thema und wir freuen uns, wenn ihr dann wieder dabei seid.

00:26:37: AGLAJA ADAM: Ja, bis zum nächsten Mal.

00:26:39: KAI KLINDT: Tschüss.

00:26:52: SPRECHER: gesundheit-hören – Das ist das Audioangebot der Apotheken Umschau.

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